top of page
Gesetze nachlesen

dienstleistungen
für die justiz

● Verfahrensbeistandschaft (bundesweit)

● Verfahrenspflegschaft

● Systemisch-lösungsorientierte Familienberatung

● Interkulturelle Mediation

● Dolmetschen und Fachübersetzungen in Psychiatrie, Psychologie, Recht und Medizin

Familienrichter/innen, Straf- und Zivilrichter und sonstige Justizbedienstete bitte kontaktieren Sie uns schnell und direkt per E-Mail.

Verfahrensbeistandschaft

für Familiengerichte, als sogenannter „Anwalt des Kindes”, gemäß § 158 FamFG.

Die im Gesetz benannte Aufgabe des Verfahrensbeistands ist die Wahrnehmung der Interessen und die Wahrung der Rechte des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren.

Wie vom Gesetzgeber intendiert, orientiert der Verfahrensbeistand seine Tätigkeit an dem Ziel, die eigenständigen Interessen des Kindes in das Verfahren einzubringen und darauf zu dringen, dass das Kind als Subjekt im gerichtlichen Verfahren wahrgenommen wird.

Als „Interessen des Kindes“ sind seine subjektiven Interessen = der Wille des Kindes und seine objektiven Interessen = das Kindeswohl definiert.

 

Das sind nach § 151 FamFG alle dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren, die betreffen:
 

  • die elterliche Sorge

  • das Umgangsrecht

  • die Vormundschaft

  • eine Pflegschaft für einen Minderjährigen oder eine Leibesfrucht oder

  • die freiheitsentziehende Unterbringung eines Minderjährigen.


Außerdem wird der Verfahrensbeistand in Abstammungssachen nach § 169 FamFG tätig und in Adoptionssachen nach § 186 FamFG.

Wir übernehmen Verfahrensbeistandsaufträge für die Familiengerichte im gesamten Bundesgebiet.

Verfahrenspflegschaft

Der Verfahrenspfleger (§§ 276, 327 FamFG) kommuniziert zwischen dem Betroffenen und dem Vormundschaftsgericht. Dabei hat er sowohl die Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen als auch dessen objektiven Interessen zu berücksichtigen. Im Verfahren vertritt er vorrangig die gesetzlichen Rechte des Betroffenen.


Der Verfahrenspfleger kann Rechtsmittel des Betroffenen einlegen. Er ist aber auch selbst aus eigenem Recht rechtsmittelfähig.


Der Verfahrenspfleger wird als Kontrollinstanz zwischen Justiz und ärztlichem Sachverständigen tätig. So prüft der Verfahrenspfleger bei der zwangsweisen Unterbringung auf einer geschlossenen Station in einer psychiatrischen Anstalt, ob diese Maßnahme auch notwendig und rechtens ist. Oder er erhebt Einwände bei der Anbringung eines Bettgitters oder bei einer Fixierung im Pflegeheim.

Familienberatung

 

Die Tätigkeit der Familienberatung besteht hautpsächlich in der gezielten Aufklärung und Beratung von Familien und Alleinerziehenden über über die Beziehungen und Konflikte in der Familie und über das Auftreten verschiedenster Probleme und Störungen in Erziehung, Verhalten und Entwicklung des Kindes- und Jugendalters. 

 

Durch Gespräche mit Betroffenen und Angehörigen versucht der Berater die bestehenden Probleme und ihre Hintergründe in der Familie verständlicher zu machen, um so den Erziehenden und den Familienmitgliedern die Möglichkeit zur Auflösung der Probleme und Auffälligkeiten zu geben.

Interkulturelle Mediation

Die Mediation ist ein Verfahren zur Vermittlung in Konflikten durch einen neutralen Dritten. Er/Sie unterstützt die Konfliktparteien dabei, wieder dialogfähig zu werden und ihren Konflikt beizulegen. Das Besondere an der Mediation im Vergleich zu anderen Methoden der Konfliktbeilegung, wie beispielsweise Gerichts- oder Schiedsverfahren, ist vor allem die eigenständige Lösungsfindung durch die Konfliktbeteiligten und die Freiwilligkeit und Vertraulichkeit des Verfahrens.

Die Mediation findet heute vor allem Anwendung als:
 

  • Familien- und Partnerschaftsmediation

  • Gemeinwesenmediation (öffentlicher Bereich)

  • interkulturelle Mediation

  • Arbeits- und Wirtschaftsmediation

  • Mediation in Erziehung und Bildung

  • Umweltmediation

  • Mediation beim Planen und Bauen

  • Täter-Opfer-Ausgleich

Dolmetschen und Fachübersetzungen

Für Familiengerichte, Strafgerichte und alle Gerichte:
Dolmetschen und Fachübersetzungen in Psychiatrie, Psychologie, Recht und Medizin zum Fachbereich wie
 

  • familienpsychologische Sachverständigengutachten 

  • sämtliche Gutachten und Sachverständigenberichte

  • Psychiatrische Berichte und psychologische Stellungnahmen 

  • Arztberichte und Attesten 

  • Anklageschriften und Strafbefehle

  • Gerichtsbeschlüsse und Gerichtsurteile

Familienrichter/innen, Straf- und Zivilrichter und sonstige Justizbedienstete bitte kontaktieren Sie uns schnell und direkt per E-Mail.

Sehr informativ!

Herr Duru und ich haben gemeinsam meinen Handwerksbetrieb ganzheitlich analysiert. Innerhalb kurzer Zeit konnte ich tatsächlich meine Kosten senken und bin nun viel entspannter.  Sehr informativ und empfehlenswert.

Jochen Matzen, Malermeister

bottom of page